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Braucht man zur Firmengründung einen Anwalt?

Junge Gründer haben meist Ideen und Motivation im Überfluss, lediglich an Kapital mangelt es oft und so stellt sich im Rahmen der Gründung regelmäßig die Frage, welche unnötigen Kosten sich anfangs vermeiden lassen.

Als Einzelunternehmer ist die Gründung meist unkompliziert, soweit kein genehmigungspflichtiges Gewerbe vorliegt, reicht in der Regel der Gang zur Stadt oder Gemeinde um sich einen Gewerbeschein ausstellen zu lassen. Bei mehreren Gründern die eine GbR, also eine Personengesellschaft, gründen wollen, wird es schon komplizierter, ein Gesellschaftervertrag muss her. Noch komplexer fällt die Gründung von Kapitalgesellschaften wie einer UG (haftungsbeschränkt) oder einer GmbH aus, hier ist ein Termin beim Notar Pflicht.

Hinzu kommen eine Vielzahl von Dokumenten, die für den rechtssicheren Start einer Firma unabdingbar sind, ein Rattenschwanz den mancher Gründer im ersten Moment vergisst: Allgemeine Geschäftsbedingungen, eine mit der DSGVO konforme Datenschutzerklärung für die Webseite, Vorlagen für Verträge mit Kunden und Lieferanten, soweit Mitarbeiter angestellt werden Arbeitsverträge, bei Onlineshops die passenden Hinweise zum Widerrufsrecht, usw. All diese Dokumente können nicht schrittweise im laufenden Geschäft erstellt werden, sondern sind Voraussetzung für einen gelungenen Start ohne juristische Fettnäpfchen, die in Form von Streitigkeiten oder Abmahnungen auch finanziell schnell zum Problem werden. Die allgemeine Gründerberatung, wie sie beispielweise von der IHK angeboten wird, hilft in solchen Detailfragen nur eingeschränkt weiter.

Also doch lieber zum Anwalt? Angesichts üppiger Stundensätze für Rechtsberatung von denen man immer wieder hört und mangelnder Kenntnis der mehr als umfangreichen Gebührenordnung für Rechtsanwälte, entscheiden sich viele Gründer dazu, sich die entsprechenden Unterlagen in tagelanger und mühevoller Kleinarbeit und per Recherche im Internet selbst zusammenzusammeln. An diesem Punkt wird es teilweise vogelwild: Ein Stück hier kopiert und umgeschrieben, ein paar Zeilen dort angelehnt, alles in der Hoffnung, keinen entscheidenden Punkt zu vergessen. Ganz abgesehen davon, dass auch Rechtstexte dem Urheberrecht unterliegen und das „Spicken“ bei Wettbewerbern oder auf den Internetseiten von Anwälten schon der erste handfeste Rechtsverstoß der neuen Firma ist. Schön, wenn es niemand merkt, aber es ist wie beim Hausbau: Der Pfusch am Fundament rächt sich irgendwann, die Folgen sind nicht kalkulierbar und Reparaturen im Nachhinein werden deutlich kostspieliger.

Ist der Anwalt wirklich so teuer? Nein, wenn man es richtig macht nicht, den viele Kanzleien bieten spezielle Pakete für Gründer an. Der große Vorteil: Man weiß vorab genau, welche Leistungen enthalten sind und das zu einem klar definierten Festpreis. So kostet etwas die Gründung einer UG via Recht 24/7, eine große Onlinekanzlei aus München, weniger als 200€, inkl. Beratung, Verträgen, Anmeldung des Gewerbes, Geschäftsführervertrag, Eröffnungsbilanz und vielem mehr. Alles drin, nur die separaten Kosten für Notar und Gericht kommen noch hinzu. Auch die Gründung eines Einzelunternehmens oder einer GmbH bewegen sich im gleichen Preisbereich, weniger als ein anständiger Bürostuhl oder PC für den Arbeitsplatz, auch für Gründer mit angespanntem Budget absolut bezahlbar.

Um zur Eingangsfrage zurückzukehren: Man braucht zur Firmengründung keinen Anwalt, die Gründung mit anwaltlicher Hilfe ist aber vielfach einfacher und bietet echte Rechtssicherheit. Angesichts der sehr überschaubaren Kosten, die jeder Gründer quasi aus der Portokasse bezahlen kann, gibt es aber keinen vernünftigen Grund für „Do It Yourself“, außer man ist selbst Anwalt.

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