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Einstweilige Verfügung gegen Autobörse – Fortbetrieb unter neuem Namen

Die Autobörse auto4you startete vor zweieinhalb Wochen mit einem vielversprechenden neuen Konzept: Autohändler sollten von günstigen Preisen, Innovationen wie einer Real-time-Preisermittlung für Gebrauchtfahrzeuge und effizienten Vermarktungswegen profitieren. Endkunden winkte der Vorteil, von unerwünschten Top-Angeboten und fragwürdigen Bewertungen verschont zu bleiben. Durch einstweilige Verfügung vom 5. April – eingegangen am 11. April – wurde daraufhin die sofortige Abschaltung der Website erzwungen.

Die Initiatoren des alternativen Autobörsen-Konzeptes lassen sich jedoch nicht in die Knie zwingen. Unter dem Namen „deineautobörse.de“ feiert der gleichermaßen händler- wie endkundenfreundliche Ansatz spätestens am 21. April seine „Auferstehung“: Es ändern sich der Name und die Internetadresse – sonst ändert sich nichts. Für die ungewollte mehrtägige Auszeit werden die inzwischen 620 beteiligten Autohändler darüber hinaus von der GGG Gebrauchtwagen-Garantie Gesellschaft mbH mit einem Monat kostenfreier Börsennutzung entschädigt.

Spannende Frage: Was steckte dahinter?

„auto4you“ ist ein Begriff, der als Synonym für ein automobiles Angebot Verwendung findet – und das nicht nur in Deutschland. Harald Leichnitz von der GGG zeigt sich daher überrascht von der Vehemenz des Vorgehens, bei dem auf die besondere Schutzwürdigkeit als Unternehmenskennzeichen abgestellt wird: „Bei dem Gegner in diesem Rechtsstreit handelt sich um einen Gebrauchtwagenhändler in Berlin. Während dessen Anwalt zunächst 220.000 Euro für seinen Mandanten im Rahmen einer ‚Quick-und-dirty-Lösung‘ forderte, war die Gegenseite anschließend zu keiner Verhandlung mehr bereit – nicht einmal zu einem Aufschub der Abschaltung um wenige Tage. Mein Angebot von 50.000 Euro und kostenfreier Autobörsennutzung wurde ebenfalls ausgeschlagen. So stellt sich zumindest mir die Frage, ob hier nicht vielleicht ganz andere Interessen eine Rolle spielten.“

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